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Aus unserer grünen Sicht weist das deutsche Steuerrecht im Bereich der Kryptowerte eine Gerechtigkeitslücke auf, die sich über die Jahre herausgebildet hat und aus unserer Sicht einer Korrektur bedarf.
Da Kryptowährungen oft als spekulative Anlageobjekte dienen, sollen die Erträge wie andere Kapitalerträge besteuert werden, um Steuerlücken zu schließen
Wenn wir an der Steuerbefreiung nach einer einjährigen Haltefrist festhielten, käme es dazu, dass Kryptowerte im Vergleich zu anderen Kapitaleinkünften steuerlich bevorzugt werden. Da Kryptowerte volatiler sind, sollte es keine steuerlichen Anreize geben, die diese gegenüber anderen Kapitaleinkünften besserstellen. Wir wollen keine Steuerbefreiungen für besonders risikoreiche Anlegerinnen und Anleger.