
Ja.

Ja.
Fakt ist, dass etwas geschehen muß, ansonsten bricht bald die gesamte Versorgung zusammen und es fehlt dann nicht nur an psychotherapeutischen Behandlungen sondern vielleicht sogar am lebensrettenden Sanitäter oder Notarzt

Vor allem möchte ich darauf hinweisen, dass der Kabinettsentwurf zum Beitragsstabilisierungsgesetz erst in der vergangenen Woche das Kabinett passiert hat. Das parlamentarische Verfahren läuft gerade erst an, in dem alle Punkte auch nochmal debattiert werden können.
Trotz angespannter GKV-Finanzen bleibt das Ziel klar: eine verlässliche, qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung für Betroffene.
Das Bundeskabinett hat am 29. April das Beitragsstabilisierungsgesetz für die GKV mit den genannten Änderungen auf den Weg gebracht.