Antwort 26.01.2023 von Thomas Krüger SPD
Darüber hinaus wurde die maximale Höhe des Taschengeldes, welches FSJler erhalten können, gemäß der regelmäßigen Anpassung von 423 Euro monatlich auf 438 Euro pro Monat für das Jahr 2023 angehoben.
Darüber hinaus wurde die maximale Höhe des Taschengeldes, welches FSJler erhalten können, gemäß der regelmäßigen Anpassung von 423 Euro monatlich auf 438 Euro pro Monat für das Jahr 2023 angehoben.
Die 20 Cent pro Kilometer, die Ihnen als Erstattung zu stehen, sind aus meiner Sicht auch nicht mehr angemessen und sollten mindestens auf die Höhe der geltenden Pendlerpauschale/Kilometerpauschale angehoben werden und damit auf einen Satz von 30 Cent pro Kilometer.
Impfschäden werden von anderen Personen begutachtet bzw. begründet, als diejenigen, die den Grad der Behinderung feststellen.