Antwort 13.11.2025 von Stephan Toscani CDU
Bitte schreiben Sie mir direkt per E-Mail an s.toscani@cdu-fraktion-saar.de, damit ich individuell auf Ihr Anliegen eingehen kann.
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das von Ihnen angesprochene Gesetzesvorhaben ist bislang durch die Bundesregierung nicht zur parlamentarischen Beratung eingebracht und betrifft überdies die Gesetzgebungskompetenz des Deutschen Bundestages.
Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz ist eine Bundesangelegenheit und damit keine Angelegenheit für den Landtag des Saarlandes.