Ob es in einzelnen konkreten Fällen zu Anzeigen oder Verurteilungen kam, lässt sich nicht pauschal sagen – dies hängt davon ab, ob betroffene Personen Anzeige erstattet haben, welche Beweise vorlagen und wie die Ermittlungsbehörden den Fall bewertet haben
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Als Mitglied der Legislative kommentiere ich fachliche Entscheidungen der Justiz nicht. Dies ist für mich eine wertvolle Grundregel unserer Demokratie.
Bestehende Gesetze wie §266 StGB und der Bundesrechnungshof sichern Kontrolle. Ein neues Strafgesetz gegen Steuerverschwendung lehne ich deshalb ab.
Das Alter der Strafmündigkeit - etwa auf zwölf Jahre - herabzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll, weil Schuldfähigkeit und Einsicht im Kindesalter oft nicht gegeben sind.
Die Regelung, dass Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verantwortlich sind, sollte beibehalten werden. Die Debatte über eine Absenkung der Strafmündigkeit ist oft Symbolpolitik, die auf Einzelfälle reagiert und keine echten Lösungen bietet.
Allein mit einzelnen schwerwiegenden Taten von Kindern lassen sich gesetzgeberische Maßnahmen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters jedoch nicht begründen.