Als Mitglied der Legislative kommentiere ich fachliche Entscheidungen der Justiz nicht. Dies ist für mich eine wertvolle Grundregel unserer Demokratie.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 13.10.2025 von Daniel Born SPD
Antwort 25.08.2025 von Mareike Lotte Wulf CDU
Bestehende Gesetze wie §266 StGB und der Bundesrechnungshof sichern Kontrolle. Ein neues Strafgesetz gegen Steuerverschwendung lehne ich deshalb ab.
Antwort 29.05.2025 von Thomas Silberhorn CSU
Das Alter der Strafmündigkeit - etwa auf zwölf Jahre - herabzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll, weil Schuldfähigkeit und Einsicht im Kindesalter oft nicht gegeben sind.
Antwort 01.07.2025 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Regelung, dass Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verantwortlich sind, sollte beibehalten werden. Die Debatte über eine Absenkung der Strafmündigkeit ist oft Symbolpolitik, die auf Einzelfälle reagiert und keine echten Lösungen bietet.
Antwort 05.06.2025 von Anette Kramme SPD
Allein mit einzelnen schwerwiegenden Taten von Kindern lassen sich gesetzgeberische Maßnahmen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters jedoch nicht begründen.
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU