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Es gibt hier Variationsmöglichkeiten, so sind in 12 Ländern mit Mietpreisbremse bei verschiedenen externen Gutachter-Instituten unterschiedliche viele Indikatoren, sowie teils auch unterschiedliche Gewichtungen zu finden.
Die Anwendung, Umsetzung und die Verantwortung für die Einhaltung der sogenannten Mietpreisbremse liegen maßgeblich bei den Bundesländern. Die Länder entscheiden selbst, ob und in welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse zur Anwendung kommt.
In Bayern gilt die Mietpreisbremse in 208 Städten bzw. Gemeinden (≈10% der Kommunen). Es gibt keine staatliche Kontrolle; Mieter müssen selbst aktiv werden.