Sehr geehrte Frau D.,
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Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Übergangsregelung erarbeitet, die es vorübergehend ermöglicht, Assistenzhunde zu prüfen und zu zertifizieren, selbst wenn sie in einer nicht zugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurden.
Entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ist die Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes für die Dauer der 23. Legislaturperiode vorgesehen. Die Konzeptionsphase für den Evaluierungsprozess ist bereits angelaufen.
Sie haben der niedersächsischen Landtagsabgeordneten Julia Willie Hamburg geschrieben. In Ihrer Nachricht beziehen Sie sich auf ein Gesetz des Stadtstaat Hamburg, welches Niedersachsen nicht betrifft.
Die Hundesteuer ist eine sogenannte Gemeindesteuer. Die Kommunen entscheiden selbst, wie sie diese Mittel verwenden und in welchem Umfang sie sie beispielsweise zur Unterstützung von Tierheimen einsetzen.
Tierschutz