Wann ist es endlich wieder möglich seinen Assistenzhund in Ausbildung prüfen zu lassen.
Sehr geehrte Frau BMin Bas,seit dem 01.07.2024 können in Deutschland keine Assistenzhunde geprüft werden, weil eine Akkreditierungsstelle für die Ausbildungsstätten fehlt.
Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, die sich offiziell noch in Ausbildung befinden, aber prüfungsbereit sind werden seit über einem Jahr im Stich gelassen. Die Kosten für die Ausbildung, außer für Blindenführhunde, werden von der Krankenkasse NICHT übernommen. Die Ausbildungskosten steigen und steigen, ohne das ein Ende in Sicht ist. Das Tier wird älter und die Zeit die es bereits einsatzbereit wäre, aber nicht darf, wird ebenfalls nicht finanziell entschädigt. Wann wird die vergangene Übergangsregelung endlich verlängert? Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar und absolut unmenschlich, da Menschen auf ihren Assistenzhund dringend angewiesen sind und ohne erfolgreiche Prüfung kein Zutrittsrecht nach §12e BGG besteht. Daher fordere ich endlich eine zeitnahe Lösung.
Sehr geehrte Frau D.
Voraussetzung für die Prüfung und somit auch für die Zertifizierung von Assistenzhunden ist die Absolvierung einer Ausbildung in dafür zugelassenen Ausbildungsstätten. Derzeit fehlt eine fachliche Stelle, die Ausbildungsstätten die Zulassung erteilen könnte. Deshalb finden die Ausbildungen aktuell in nicht zugelassenen Ausbildungsstätten statt. Eine Anmeldung zur Prüfung bei den akkreditierten Prüfern ist damit nicht möglich.
Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Übergangsregelung erarbeitet, die es vorübergehend ermöglicht, Assistenzhunde zu prüfen und zu zertifizieren, selbst wenn sie in einer nicht zugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurden. Voraussetzung ist: Die nicht zugelassene Ausbildungsstätte legt schriftlich dar, dass die Ausbildung den Qualitätsanforderungen der Assistenzhundeverordnung entspricht.
Diese Rechtsänderungen sind Teil der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, die wir im Bundeskabinett am 11. Februar 2026 beschlossen haben. Aktuell liegt der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag. Ich hoffe sehr, dass das Gesetz bald in Kraft tritt und Prüfungen und damit auch Anerkennungen bzw. Zertifizierungen wieder möglich werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
