Antwort 01.06.2023 von Sabine Friedel SPD
Soweit ich weiß, ist die pauschale Beihilfe nur für jene Beamtinnen und Beamten vorgesehen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelung in der GKV versichert sind.
Soweit ich weiß, ist die pauschale Beihilfe nur für jene Beamtinnen und Beamten vorgesehen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelung in der GKV versichert sind.
Wir wollen die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen. Das hat der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 ausdrücklich beschlossen.
Die zentrale Frage lautet: Wie bekommen wir die langfristige Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme auch in Zukunft gestemmt.
Die private Altersvorsorge wird in dieser Wahlperiode reformiert; Energiekonzerne bezahlen aktuell eine "Übergewinnsteuer"