Eine Voraussetzung, um die Grundrente zu beziehen, ist das Vorliegen von mindestens 33 Jahren an sogenannten Grundrentenzeiten. Dazu zählen Zeiten der Pflichtversicherung vor allem aus Beschäftigung sowie auch Zeiten der Berufsausbildung, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten.
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Antwort 01.07.2024 von Bärbel Bas SPD
Antwort 11.03.2024 von Ulrike Schielke-Ziesing AfD
Dabei müsste das alles gar nicht so kompliziert sein: Wenn wir in Deutschland ein anständiges Rentensystem hätten, mit Renten, von denen man gut leben kann, dann bräuchten wir diese ganzen Verrenkungen nicht!
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Antwort 11.04.2024 von Hubertus Heil SPD
Zum Hintergrund der Einkommensanrechnung kann ich Ihnen Folgendes sagen: Die Grundrente ist ein individuell berechneter Zuschlag zur Rente, den Versicherte erhalten können, wenn sie lange gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Antwort 13.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur individuellen Rente, mit dem die Lebensleistung von Menschen anerkannt wird, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert waren.