Antwort 16.03.2026 von Melanie Bernstein CDU
Die Förderung von Balkonkraftwerken fällt in die Zuständigkeit der Länder. In Schleswig-Holstein wurde das Programm haushaltsbedingt nicht fortgeführt.
Die Förderung von Balkonkraftwerken fällt in die Zuständigkeit der Länder. In Schleswig-Holstein wurde das Programm haushaltsbedingt nicht fortgeführt.
80 % erneuerbarer Strom bis 2030 – mit kluger Marktintegration statt alter Förderlogik. PV bleibt Schlüssel für Baden-Württemberg.
Noch ist der Entwurf nicht bekannt. Daher kenne ich keine Details, um das Thema abschließend beurteilen zu können.
Der Monitoringbericht zur Energiewende, den Bundeswirtschaftsministerin Reiche gleich zu Beginn ihrer Amtszeit in Auftrag gegeben hat, zeigt, dass die Energiewende nur durch mehr Pragmatismus und Realismus gelingen kann.
Dies ist aber noch im Klärungsprozess und wird erst mit Beschluss über den Doppelhaushalt 2026/27 im Dezember feststehen.