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Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort 27.06.2023 von Bettina Hagedorn SPD

Fakt ist aber auch: ein Vorruheständler in einem Minijobverhältnis hätte die 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) ausgezahlt bekommen können, denn diese Regelung galt unabhängig davon, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD