Hallo Frau Hagedorn, alle in meinem Umfeld bekommen Energiepauschalen, Inflationsausgleichsbeträge - nur ich als Vorruheständler nicht !? Rentner, Arbeitnehmer, Selbstständige , etc. - nur ich nicht.

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Bettina Hagedorn
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Frage von Uwe P. •

Hallo Frau Hagedorn, alle in meinem Umfeld bekommen Energiepauschalen, Inflationsausgleichsbeträge - nur ich als Vorruheständler nicht !? Rentner, Arbeitnehmer, Selbstständige , etc. - nur ich nicht.

Wo ist da die Logik ? Wo ist da die Solidarität ?
Warum haben nicht einfach diejenigen diese Pauschale bekommen, die auch Energierechnungen begleichen ? Ich sehe hier eine ausgeprägte Ungerechtigkeit .

mit freundlichen Grüßen
Uwe P.

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Juni, die ich Ihnen gerne beantworte.

Der Grundgedanke im Frühsommer 2022 beim Beschluss der Energiepreispauschale von 300 Euro für den September 2022 für alle aktiv Beschäftigten bestand darin, dass alle Erwerbstätigen vor allem deshalb im letzten Sommer durch die explodierenden Spritpreise und andere Mobilitätsaufwendungen überproportional belastet waren, weil sie die Wege zur Arbeit hin und zurück - gerade im ländlichen Raum – nicht einschränken konnten und darum eine sehr große finanzielle Belastung durch ihre aktive Beschäftigung hatten. Menschen, die nicht (mehr) zur Arbeit fahren mussten, konnten ihre Mobilität angesichts der hohen Energiepreise tatsächlich einschränken und haben das in der Regel – wie ich es in meinem eigenen Umfeld erlebt habe – auch getan. Die Auszahlung der Energiepauschale konnte über die Arbeitgeber bürokratiearm (ohne Antragstellung) erfolgen, so dass die Auszahlung der Pauschale über die Arbeitgeber gleichzeitig eine sehr schnelle Lösung bot.

Für Solidarität und Gerechtigkeit hat außerdem gesorgt, dass die ausgezahlte Pauschale als Einkommensbestandteil steuerpflichtig ist, sodass Geringverdienende mit geringerer Steuerbelastung mehr von den 300 Euro behalten konnten als Besserverdienende. Bei Minijobbern ist die Pauschale im Regelfall sogar steuerfrei. Daher sehe ich die Energiepreispauschale grundsätzlich als gerecht an.

Aufgrund der anhaltend hohen Mobilitätspreise beschloss der Bundestag dann im Oktober 2022, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten auch auf Rentnerinnen und Rentner erweitert wurde, was der Deutsche Bundestag am 20. Oktober 2022 in 2./3. Lesung als Gesetz beschlossen hat. Dort heißt es: „Rentnerinnen und Rentnern sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Bundes soll eine Energiepreispauschale in Höhe von jeweils 300 Euro gezahlt werden. Diese Pauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht auch nur bei einem Wohnsitz im Inland.“ Damit ist ausdrücklich geregelt, dass Vorruheständler wie Sie leider nicht anspruchsberechtigt sind – ebenso wie alle Bezieherinnen und Bezieher von Übergangsgeld.

Fakt ist aber auch: ein Vorruheständler in einem Minijobverhältnis hätte die 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) ausgezahlt bekommen können, denn diese Regelung galt unabhängig davon, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient. Voraussetzung war allerdings, dass der Arbeitgeber für den Minijobber eine Lohnsteuer-Anmeldung abgeben hat, was im Einzelfall hätte abgeklärt werden müssen. Wenn ein geringfügig Beschäftigter als Vorruheständler die 300 Euro Energiepauschale von seinem Arbeitgeber NICHT erhalten haben sollte, könnte er/sie diese 300 Euro dennoch bei der Steuererklärung angeben und auf diesem Wege durch den Steuerbescheid rückwirkend erhalten.

Seit dem Ausbruch des Ukrainekrieges und den damit einhergehenden starken Preissteigerungen in fast allen Lebensbereichen hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um allen Bürgerinnen und Bürgern die nötige finanzielle Unterstützung zu geben. Die 300 Euro Energiepreispauschale waren vorrangig in Anerkennung der gestiegenen Mobilitätskosten vorgesehen und nicht zum Ausgleich der Inflation oder der Strom- und Heizungskosten. Dafür gab es ein anderes „Werkzeug“: die Preisbremsen für Strom und Gas, von denen Sie als Verbraucher mit Sicherheit auch profitiert haben. Auch das 9-Euro-Ticket, die begünstigenden steuerlichen Anpassungen und die vielen weiteren Maßnahmen haben vielen Haushalten – vor allem denen mit geringem Einkommen – geholfen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hiermit beantworten konnte.

Ihre Bettina Hagedorn

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