Antwort 14.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Für die Aktivrente brauchen Sie keine spezielle Steuerklasse, da die Steuerbefreiung automatisch im Lohnsteuerabzug für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt
Für die Aktivrente brauchen Sie keine spezielle Steuerklasse, da die Steuerbefreiung automatisch im Lohnsteuerabzug für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt
Die Wertschöpfungsabgabe kann meines Erachtens eine ergänzende Rolle spielen, ist aber kein Zauberstab
Die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ ist für Rentnerinnen und Rentner in der Regel von Vorteil.