Wie vereinbaren Sie Art.6 GG und § 1360 BGB damit, dass Ehepaare nun die Haushaltsunterdeckung des Bundes zahlen?
Die geplante Reform sieht vor, für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner einen GKV-Zusatzbeitr. von 2,5% beim Hauptverdiener zu erheben. Dies bricht Verfassungs- u. Zivilrecht. Nach Art. 6 Abs. 1 GG steht die Ehe unter besonderem Schutz. Dieses Vorhaben trifft Ehepaare: Ist ein Partner erwerbslos und unverheiratet, übernimmt der Staat im Bürgergeldbezug voll die Krankenkassenbeiträge. Bei Eheleuten hingegen wird der berufstät. Partn. zur Kasse gebeten – das schafft absurde Scheidungsanreize. Zudem verpflichtet §1360 BGB Ehegatten bereits zivilrechtl., einander Unterhalt zu gewähren. Die beitragsfreie Familienvers. ist die folgerichtige sozialrechtl. Spiegelung dieser Pflicht. Ein Zusatzbeitrag greift unzulässig in dieses geschützte Unterhaltsvolumen ein. Besonders brisant: Der Bund zahlt 2026 für Bürgergeld-Empfänger eine Pauschale von 144 Euro monatlich an die GKV – weit unter den realen Kosten. Das Defizit wird nun auf Ehepaare abgewälzt, statt es über Steuern zu zahlen.
