Antwort 22.11.2024 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Vorgaben des Grundgesetzes werden bei der Planung der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 berücksichtigt.
Die Vorgaben des Grundgesetzes werden bei der Planung der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 berücksichtigt.
Der empfohlene Wahltermin ist nach Aussagen des Bundespräsidenten und der Bundeswahlleiterin für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl realistisch.
Als Bundestagspräsidentin habe ich bei der Vertrauensfrage nach Artikel 68 GG relativ wenig Spielraum.