(...) Durch § 51 Absatz 3 wird es möglich, dass die Erwähnung einer Organisation in Verfassungsschutzberichten bereits ausreicht, den Status der Gemeinnützigkeit zu versagen. Das Problem ist offensichtlich: Die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht ist eine bloße Meinung von irgendwelchen Beamten, oftmals auf wissenschaftlich höchst zweifelhaften Bewertungsgrundlagen, die Rechtswirkung entfaltet. So ist es inakzeptabel, dass Antifaschismus bereits Ausdruck verfassungsfeindlicher Bestrebungen sein soll. (...)
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(...) Für mich ist selbstverständlich klar, dass politische Bildungsarbeit ein gemeinnütziger Zweck ist und dieser Förderzweck Teil der überarbeiteten Richtlinien sein muss (...)
(...) Wir beobachten mit ebenso großer Sorge wie sie, dass zunehmend Vereinen und Verbänden aus der Zivilgesellschaft, die sich politisch engagieren, der Entzug der Gemeinnützigkeit droht. Diese Entwicklung ist keineswegs neu, schon 2014 wurde Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. (...)
(...) Gemeinnützige Organisationen haben aber kein allgemeinpolitisches Mandat. Dies würde den Unterschied zu den Parteien verwischen. Vom Begriff der Gemeinnützigkeit sind keine politischen Aktionen gedeckt, die mit dem satzungsmäßigen Zweck einer gemeinnützigen Organisation nichts zu tun haben. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst, ich stimme Ihnen vollkommen zu: Mit dem Mittel des Entzugs der Gemeinnützigkeit werden seit Monaten verstärkt politisch engagierte, zivilgesellschaftliche Vereine unter Druck gesetzt und versucht, ihre finanzielle Basis und ihre gesellschaftliche Reputation zu schädigen. (...)
(...) Wir beobachten die Entwicklung mit ebenso großer Sorge wie Sie. Sie ist keineswegs neu, schon 2014 wurde beispielsweise Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. Wir haben das immer kritisiert und mit unserer parlamentarischen Arbeit begleitet, weil diese Vereine und Verbände mit ihrer Arbeit unser demokratisches Gemeinwesen befördern. (...)