Antwort 24.09.2021 von Katja Keul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist mir nicht ersichtlich weshalb das Kindeswohl bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht besser geschützt sein soll. Insofern kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.
Es ist mir nicht ersichtlich weshalb das Kindeswohl bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht besser geschützt sein soll. Insofern kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.
Sehr geehrte Frau Schmidt,
Das von Ihnen genannte Ziel verfolge ich nicht. Es wäre auch sinnlos, einen solchen Versuch zu starten.