
Antwort 14.08.2005 von Martin Seelert NPD
Herr j Antifavoran,
Bei dem Geschädigten handelt es sich nicht um ein Kind, da Personen ab dem 14 Lebensjahr als Jugendliche gelten.

Herr j Antifavoran,
Bei dem Geschädigten handelt es sich nicht um ein Kind, da Personen ab dem 14 Lebensjahr als Jugendliche gelten.
Nein. Hier wird an der falschen Stelle gespart und wahrscheinlich muss, wie
immer, erst etwas passieren ...
Gruß
Frank Steffel
Sehr geehrter Herr Müller,
gerne nehme ich Stellung zu der von Ihnen aufgworfenen Frage:
Liebe Frau Kosmol,
auch ich bin gegen jede Art von Gewalt, genau wie meine Partei Bündnis 90/Die Grünen. Wir wenden uns entschieden dagegen, dass jemand im Namen einer Weltanschauung Gewalt anwendet und die Rechte anderer verletzt.
Sehr geehrte Frau Kosmol,

Sehr geehrte Frau Kosmol,
Gewalteinsatz ist kein demokratisches Mittel, jeglichen Gewalteinsatz lehne ich ab.