(...) zu Ihrem Vorschlag einer Gesetzesänderung ist zunächst anzumerken, dass das Einkommensteuergesetz Bundesrecht ist und deshalb nur vom Bundesgesetzgeber geändert werden kann. (...)
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(...) Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zu Veränderungen bei ihren Verträgen über eine Kapitallebensversicherung sind viele Versicherte verunsichert. Der Auszahlungsbetrag eines Lebensversicherungsvertrages setzt sich aus drei Elementen zusammen. Dabei handelt es sich erstens um die bei Vertragsabschluss garantierte Leistung, zweitens um die Überschussbeteiligung einschließlich des erst zum Vertragsende feststehenden Anteils am Schlussgewinn und drittens um die Beteiligung an den so genannten Bewertungsreserven. (...)
(...) der Länderfinanzausgleich soll nach dem Grundgesetz Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern angemessen ausgleichen. (...) Jegliche Ausgaben - also auch die von Ihnen angesprochenen für Schul- oder Berufsausbildung - werden in den Länderfinanzausgleich nicht einbezogen. (...)
(...) es wird keine Eingriffe in bestehende Lebensversicherungen geben. (...)