(...) Zunächst möchte ich Ihnen die Notwendigkeit, gesetzgeberisch tätig zu werden, verdeutlichen. Mit den aktuellen Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Erhaltung garantiesichernder Bewertungsreserven werden zwei wichtige Ziele verfolgt. Einerseits soll der Sektor krisenfest bleiben, andererseits der notwendige Interessenausgleich zwischen Alt- und Bestandskunden an das heutige Kapitalmarktumfeld angepasst werden. (...)
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(...) Dabei geht es wohlgemerkt um noch nicht realisierte Gewinne mit Wertpapieren, die sich nach aktueller Lage voraussichtlich negativ entwickeln. Ein Verkauf aber würde zu Lasten der anderen Versicherten gehen, da ähnliche günstige Anlagen derzeit nicht möglich sind. (...)
(...) Sie sprechen zudem vom Gutachten des Bundesumweltamtes von 2010. Ich kenne das Gutachten des Bundesumweltamtes. Es warnt nicht vor „Mehrkosten“ von bis zu 11 Milliarden Euro für S21. (...)
(...) der Wiedereintritt in den Schuldienst und der Zeitpunkt dafür waren meine persönliche Entscheidung. Dies ist durchaus unüblich, denn Senatoren gehen nach ihrer Tätigkeit üblicherweise in den Ruhestand und nicht zurück in den öffentlichen Dienst. (...)
(...) Bei der Diskussion über die Versorgung der Senatsmitglieder ist aber auch zu berücksichtigen, dass ein Senatorenamt spezielle Gegebenheiten mit sich bringt, die bei sorgfältiger, kritischer Betrachtung mit in die Bewertung einfließen sollten. So ist eine Senatorin oder ein Senator einer jederzeitigen fristlosen Kündigung ausgesetzt. (...)
(...) Was den Umgang mit dem Übergangsgeld und dem Ruhegehalt anbelangt: Derzeit wird in Hamburg darüber beraten, das Senatsgesetz für die Zukunft zu ändern. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion ist in diesem Prozess mitberatend. (...)