Antwort 17.07.2025 von Thorsten Frei CDU
Das Vorschlagsrecht für Frau Brosius-Gersdorf obliegt aufgrund der parlamentarischen Praxis, die niemand infragestellt, der SPD.
Das Vorschlagsrecht für Frau Brosius-Gersdorf obliegt aufgrund der parlamentarischen Praxis, die niemand infragestellt, der SPD.
Da die Wahlen der Richter für das Bundesverfassungsgericht am 11. Juli 2025 von der Tagesordnung abgesetzt worden, hat es keine Abstimmung in dieser Sache gegeben.
Wir stehen weiterhin in der Verantwortung, uns auf ein gemeinsames Kandidaten-Paket für das Bundesverfassungsgericht zu verständigen.
Das Vorschlagsrecht für den Nachfolger von Josef Christ lag bei der CDU/CSU.
Aus meiner Sicht ist die Haltung der SPD absolut nicht nachvollziehbar.