(...) Schwerbehinderte genießen einen besonderen Schutz und eine besondere Förderung im Arbeitsleben. Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 27.09.2000 verpflichtet ArbeitgeberInnen, die mehr als 20 Arbeitsplätze haben, wenigstens fünf Prozent davon für Schwerbehinderte bereitzustellen. Andernfalls haben sie eine monatliche Ausgleichsabgabe von bis zu 260 Euro für jede/n nicht beschäftigte/n Schwerbehinderte/n zu entrichten. (...)
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Sehr geehrter Herr König,
Sie möchten eine konkrete Antwort auf pauschale Vorwürfe. Meine Bitte: Konkretisieren Sie Ihre Frage, dann kann ich Ihnen auch konkret antworten.
Bis dahin beste Grüße
Rüdiger Kruse

(...) Ich teile Ihre Befürchtung nicht, da die Festsetzung der Löhne und Gehälter in Deutschland nicht von den Arbeitgebern allein gemacht wird, sondern der Tarifautonomie vorbehalten ist. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Löhne aushandeln. (...)
(...) In vielen Betrieben wird auch die Arbeitszeit weiter flexibilisiert wie z.B. bei Thyssen Nirosta, wo in Zukunft die Produktion zwischen 15 und 21 Schichten in der Woche schwanken soll, alles ausgeglichen über Arbeitszeitkonten. Ich gehe davon aus, dass die Kapitalisten die Krise nutzen werden, massiv den Anteil der Leiharbeiter in den Betrieben auszudehnen. Sie haben jetzt die Erfahrung gemacht, wie leicht und vor allem "geräuschlos" die Leiharbeiter gekündigt werden können. (...)