Frage an Danial Ilkhanipour bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Danial Ilkhanipour
SPD
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Frage von Tom K. •

Frage an Danial Ilkhanipour von Tom K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Ilkhanipour,

in Hamburg tobt ein erbitterter Bewerbungskampf um Arbeitsplätze. Wieso werden Schwerbehinderte in Hamburg so katastrophal schlecht unterstützt und berücksichtigt und somit noch weiter benachteiligt ?

Das Gleichsetzungsgesetz ist doch eine Farce und wird von Unternehmen und Betrieben in Hamburg völlig ignoriert. Das Arbeitsamt für Schwerbehinderte in Hamburg liefert fahrigen Dienst nach Vorschrift und verwaltet, statt gestaltet.

Ich freue mich auf Ihre konkrete Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Herr König,

vielen Dank für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema. Für mich als Sozialdemokrat genießt die Solidarität in der Gesellschaft einen besonders hohen. Ziel guter Politik muss sein, die Inklusion behinderter Menschen zu verwirklichen. Die UN-Behindertenrechtskonvention, für deren Umsetzung ich mich stark mache, sieht unter anderem in Art. 8 vor, dass es zu einer Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft kommen muss. Diese soll durch Maßnahmen, die Vorurteile abbauen und durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen unterstützt werden. Diesen Schritt der Bewusstseinbildung muss die gesamte Gesellschaft unternehmen, andernfalls werden viele Unternehmen auch weiterhin keine Menschen mit Behinderung einstellen und stattdessen die monatliche Ausgleichsabgabe bezahlen.

Ich teile ihre Meinung, dass im Kampf um Arbeitsplätze gerade Menschen mit Behinderung verlieren und damit weiter benachteiligt werden. Ich glaube jedoch, dass es nicht nur Aufgabe der Politik bzw. der PolitikerInnen ist, Politik für Menschen mit Behinderung zu gestalten. Ich denke, dass jede/r der Verantwortung trägt, ihren/seinen Teil dazu beizutragen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt teilhaben können. Die Politik kann die Unternehmen nicht zwingen, Menschen mit Behinderung einzustellen, jedoch wurde bereits einiges getan. Schwerbehinderte genießen einen besonderen Schutz und eine besondere Förderung im Arbeitsleben. Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 27.09.2000 verpflichtet ArbeitgeberInnen, die mehr als 20 Arbeitsplätze haben, wenigstens fünf Prozent davon für Schwerbehinderte bereitzustellen. Andernfalls haben sie eine monatliche Ausgleichsabgabe von bis zu 260 Euro für jede/n nicht beschäftigte/n Schwerbehinderte/n zu entrichten. Wenn sich Unternehmen jedoch entscheiden, diese Abgabe zu entrichten, hat die Politik keine Handhabe mehr.

Das Grundgesetz besagt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Neben diesem Grundrecht hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren mit dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches, dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz wichtige Gesetze verabschiedet, die Diskriminierungen verringern bzw. verhindern sollen. Natürlich kann durch solche Gesetze die Situation nicht sofort verbessert werden, jedoch setzt das AGG einen Rahmen, der mit Leben zu füllen ist. Ich glaube, dass diese Gesetze die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen verbessert haben. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention werden wir einen weiteren Schritt in Richtung Inklusion gehen.

Aber Sie haben Recht, auf dem Arbeitsmarkt ist von einer Gleichberechtigung behinderter Menschen noch nicht zu sprechen. Die noch amtierende Bundesregierung hatte sich zum Ziel gesetzt, dass mehr Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben sollen, ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verdienen. Für dieses Ziel werde ich mich im kommenden Bundestag einsetzen. Ich halte es für besonders wichtig, Menschen mit Behinderung ihrer Behinderung entsprechend zu fördern und ihnen so der Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit. Wie ich bereits an anderer Stelle bestätigt habe, werde ich mich für die Umsetzung der Konvention einsetzen.

Sie sprechen konkret die Situation in Hamburg an. In Hamburg gibt es erst seit März 2005 ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Ein solches Gesetz ist ein wichtiger Schritt, auch wurde sein rechtlicher Hintergrund bereits durch die UN-Behindertenrechtskonvention erweitert. Da das Gesetz jedoch relativ neu ist, halte ich eine Evaluierung und Anpassung für zwingend erforderlich. Da es sich dabei um ein Landesgesetz handelt, ist hierfür jedoch die Hamburgische Bürgerschaft und nicht der Deutsche Bundestag zuständig. Wenn Sie genauere Informationen über die Position der Hamburger SPD bzw. Bürgerschaftsfraktion benötigen, wäre der Genosse Uwe Grund, behindertenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Ihr Ansprechpartner. Gerne stelle ich einen Kontakt her.

Obgleich ich nicht der Hamburgischen Bürgerschaft angehöre, möchte ich Ihnen meine Position darstellen. Leider sind im Jahr 2008 die Arbeitslosenzahlen bei Schwerbehinderten gegen den allgemeinen Trend auf dem Arbeitsmarkt wieder angestiegen. Dem gilt es entgegenzutreten. In Hamburg ist die Agentur für Arbeit für die Vermittlung und die Integration von Schwerbehinderten zuständig. Sie werfen dieser Agentur vor, dass sie lediglich verwaltet statt zu gestalten. Ich stelle hingegen fest, dass die Agentur in diesem Jahr begonnen hat, einen Weg hin zum Gestalten einzuschlagen. Im März dieses Jahres verstärkte die Agentur für Arbeit ihre Vermittlung durch ein eigenes Vermittlerteam, das ausschließlich behinderte Arbeitslose vermittelt sowie durch eine Förderung in Höhe von 5 Millionen Euro. Die SPD begrüßt, dass das Vermittlerteam Hamburger Unternehmen über die Beschäftigungs- und Fördermöglichkeiten dieser sehr motivierten Arbeitssuchenden informiert. Gerade solche Initiativen können zu dem nötigen Umdenken in der Gesellschaft führen und eine Teilhabe der Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft ermöglichen.

Ich werde mich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, vor allem in Bezug auf die Bewusstseinsbildung und die Eingliederung Behinderter in den ersten Arbeitsmarkt einsetzen. Bis dahin sollte die Ausgleichsabgabe, die die Unternehmen zahlen, vollständig in Programme der Bewusstseinumbildung und in Förderprogramme für Menschen mit Behinderung investiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Danial Ilkhanipour

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