Antwort 22.12.2025 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die EU-Gentechnikregeln sichern Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Wir lehnen es ab, diese für NGT1 abzuschaffen.
Die EU-Gentechnikregeln sichern Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Wir lehnen es ab, diese für NGT1 abzuschaffen.
Es ist derzeit davon auszugehen, dass die novellierte LKonV Mitte 2026 in den Bundesrat eingebracht werden wird
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung.
Wir wollen ein wichtigeres Problem lösen: Immer mehr Menschen können es sich nicht mehr leisten, ihre Familien ausreichend und gesund zu ernähren.