Antwort 26.05.2026 von Beatrix von Storch AfD
Geltende Regeln müssen von allen eingehalten werden.
Geltende Regeln müssen von allen eingehalten werden.
Die angesprochenen Gesichtspunkte beim Erwerb von Immobilien sind bereits geltende Rechtslage.
Es darf nicht sein, dass Käufer für Wohnflächen zahlen, die tatsächlich nicht vorhanden sind oder, dass Mängel unentdeckt bleiben.
Die EU-Gentechnikregeln sichern Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Wir lehnen es ab, diese für NGT1 abzuschaffen.