
Antwort ausstehend von Timur Husein CDU

Landesrechtlich ist das alles bereits jetzt möglich. Allerdings muss die zuständige Kommune im entsprechenden Baubauungsplan, Flächen beispielsweise für Tiny Häuser auch ausweisen. Das wird leider nicht überall gemacht.
Die Betriebsk.aufteilung hängt vom CO2-Ausstoß (nicht Energieeff.klasse) ab. Der Berliner Klimapakt gibt der Gewobag jedoch eine CO2-reduzierende Sanierung vor.