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Sollten bundesweit verbindliche Mindeststandards sicherstellen, dass Hitzeschutzangebote barrierefrei auffindbar, zugänglich und – soweit möglich – selbstständig nutzbar sind?

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Linda Heitmann
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Frage von Angelika H. •

Sollten bundesweit verbindliche Mindeststandards sicherstellen, dass Hitzeschutzangebote barrierefrei auffindbar, zugänglich und – soweit möglich – selbstständig nutzbar sind?

Nach aktuellen Schätzungen des Robert Koch-Instituts sind bis zum 26.7.2026 rund 11.900 Menschen in Deutschland an den Folgen extremer Hitze gestorben. Menschen mit Behinderungen werden in Hitzeaktionsplänen häufig als „vulnerable Gruppe“ bezeichnet. Dies verhindert jedoch keine „Barrierekaskaden“: Entlang der Hitzeschutzkette können mehrere Barrieren dazu führen, dass Schutzangebote nicht auffindbar, zugänglich oder selbstständig nutzbar sind. Eine bundesweit verbindliche Pflicht hierzu besteht bislang nicht. Barrierefreiheit sollte daher nicht nur bei der Planung berücksichtigt, sondern bei der Umsetzung verbindlich gewährleistet werden. Dies betrifft etwa Warnsysteme, Informationen, Trinkwasserangebote, Kühlräume und andere Schutzangebote. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern angesichts des demografischen Wandels zunehmend alle. Verbindliche Standards würden zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stärken.

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