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Laut Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen fallen. Wie stehen Sie dazu?

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Linda Heitmann
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Frage von Ellen B. •

Laut Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen fallen. Wie stehen Sie dazu?

Sehr geehrter Frau Heitmann,

die sogenannte Angemessenheitsprüfung ist der gesetzliche Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass psychotherapeutische Leistungen nicht beliebig unter ein Mindestniveau gedrückt werden. Diese Prüfung wurde vor 20 Jahren hart erkämpft und ist die Grundlage dafür, dass Psychotherapiepraxen wirtschaftlich überhaupt existieren können. Wird sie gestrichen, fällt das Mindesthonorar. Dann gibt es keine verlässliche Untergrenze mehr. Damit verlieren Praxen ihre Planungssicherheit.

Vor einigen Monaten wurden bereits die GKV-Honorare für Psychotherapie gekürzt. Und dass, obwohl der Bedarf höher ist als das Angebot. Und obwohl Psychotherapie nur rund ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht. Als Teil des Grünen-Ausschusses zum Thema Gesundheit: Wie stehen Sie zu dieser Änderung? Und falls Sie dagegen sind, wie gedenken Sie sich einzusetzen, damit dieses Vorhaben abgewendet wird?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Beste Grüße

Ellen B.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau B., 

vielen Dank für Ihre Frage. 

Wie Sie richtig erläutert haben, haben die Koalitionsfraktionen letzte Woche als Ergänzung zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz einen Änderungsantrag eingebracht, der die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen in Frage stellt. Auch uns als Grüne hat dies sehr überrascht und wütend gemacht. Wir haben unsere Kritik klar formuliert und den Antrag abgelehnt. 

Schon die Überführung psychotherapeutischer Leistungen in die Mengenvergütung, wie sie im Beitragsstabilisierungsgesetz selbst vorgesehen ist, wird fatale Folgen für die Psychotherapie haben und nach unserer Einschätzung dazu führen, dass das Therapieangebot verknappt wird. Und das in einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt und Wartezeiten schon jetzt unzumutbar lang sind. Dass die Koalition dann mit einem ergänzenden Antrag eine weitere Verschärfung durch die Streichung der angemessenen Vergütung einführt, ist uns nicht nur völlig unverständlich, sondern widerspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts von 1999 und 2001, die bis heute gilt. 

Als Grüne haben wir bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Bundestag eingebracht. Wir fordern darin eine Reform der Bedarfsplanung in der psychotherapeutischen Versorgung. Diese muss sich endlich am realen Hilfebedarf orientieren. Zudem wollen wir eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche sowie eine Absicherung der Finanzierung in der psychotherapeutischen Weiterbildung. 

Dass wir diese Legislatur als Opposition für unsere Anliegen keine Mehrheiten haben und unseren Protest gegen die verheerenden Pläne der Koalition auch nur dadurch zum Ausdruck bringen können, die schwarz-roten Gesetzesänderungen abzulehnen, macht mir wie Ihnen große Sorgen. Ich hoffe sehr, dass sich hier in absehbarer Zeit wieder Änderungen in eine positive Richtung ergeben. 

Mit zuversichtlichen Grüßen 

Linda Heitmann, MdB

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