Die Linke möchte ja die Enteignung von großen Wohnungskonzernen. Das bringt zwar günstigere aber nicht MEHR Wohnungen. Wäre es nicht effektiver dieses Geld in den Neubau von Wohnungen zu stecken?

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Kerstin Wolter-Ehling
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Frage von Marie S. •

Die Linke möchte ja die Enteignung von großen Wohnungskonzernen. Das bringt zwar günstigere aber nicht MEHR Wohnungen. Wäre es nicht effektiver dieses Geld in den Neubau von Wohnungen zu stecken?

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Antwort von Die Linke

Berlin ist um etwa 380.000 Einwohner*innen in 10 Jahren gewachsen und benötigt deshalb auch Neubau. Wir wollen das Fördersystem weitgehend umbauen. Das Prinzip lautet: Öffentliches Geld für öffentliche (und damit dauerhaft mietpreis- und belegungsgebundene) Wohnungen. Dafür soll den Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) direkt Eigenkapital zugeführt werden. Das geht als Transaktionskredit und weil damit Vermögensaufbau betrieben wird, trotz Schuldenbremse. Dafür stellen wir den LWU jährlich 1,6 Mrd. € bereit. Die Summe reicht für 7.500 dauerhaft bezahlbare Wohnungen jährlich mit Mieten Durchschnittsmieten von 8€/m², die für breite Schichten der Berliner*innen mit geringen und mittleren Einkommen (2/3 aller Haushalte) zur Verfügung stehen.

Nicht nur Die Linke möchte große Wohnungskonzerne vergesellschaften, sondern die Berlinerinnen und Berliner haben 2021 mehrheitlich für den Volksentscheid gestimmt. Das heißt, die Umsetzung ist demokratische Verpflichtung für jede Berliner Regierung.

Die Initiative "Deutschen Wohnen & Co enteignen" schlägt in ihrem Gesetz eine Entschädigung vor, die den Vergesellschaftungswert nach dem bekannten Verfahren im Bewertungsgesetz (Erbschaftssteuer) orientiert und die Leistung der Eigentümer (Herstellungskosten) fair entschädigt (der Wert, der aufgewendet werden müsste, um die Gebäude in ihrem heutigen Zustand zu errichten). Die Bodenwertsteigerungen, die auf öffentlichen Investitionen beruhen, werden herausgerechnet. Damit ergibt sich eine Entschädigung von 40-60% des Verkehrswertes, die in Form von langjährig verzinsten Schuldverschreibungen aus den Mieten der vergesellschafteten Wohnungen (also Haushaltsneutral) entschädigt werden.

Deswegen geht beides: Die Umsetzung des Volksentscheids und der Neubau von landeseigenen und bezahlbaren Wohnungen.

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