(...) Öffentliche Aufmerksamkeit für den Fall Assange scheint angesichts verschiedener Berichte von Beobachter*innen in besonderem Maße geboten: So kritisiert der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer Assanges Haftbedingungen als unangemessen und gesundheitsgefährdend. Den Berichten von Prozessbeobachter*innen kann die Rechtsstaatlichkeit von Assanges Verfahren nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden. So wurden in der Vergangenheit zum Beispiel Anhörungen in ungewöhnlich kleine Gerichtssäle verlegt – mit dem Nebeneffekt, dass öffentliche Beobachtung nur eingeschränkt stattfinden konnte. (...)
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Es gibt für die Bundesregierung keinerlei Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit und Arbeitsweise der britischen Justiz. Julian Assange erhält nach Ansicht der Bundesregierung ein faires Verhalten. Die Einhaltung der Menschenrechte und internationaler Rechtsstaatsprinzipien wird von den britischen Behörden gewährleistet ist.
(...) Es ist absolut erschreckend, wie in demokratischen Staaten elementarste Menschenrechte mit Füßen getreten werden, sobald die „nationale Sicherheit“ vermeintlich in Gefahr gerät. Nicht diejenigen, die Kriegsverbrechen publik machen, sondern diejenigen, die Kriegsverbrechen begehen oder vertuschen, gehören hinter Gitter. Die Verfolgung von Julian Assange schafft einen gefährlichen Präzedenzfall, durch den JournalistInnen aus aller Welt, einschließlich EU-BürgerInnen, an die USA ausgeliefert werden könnten, wenn die Berichterstattung als ein Risiko für die nationale Sicherheit der USA interpretiert wird. (...)
(...) Das Westminster Magistrates‘ Court muss sich das hohe Risiko potentieller Menschenrechtsverletzungen im Falle einer Auslieferung Assanges in die USA bewusst machen. Strafprozesse gegen Whistleblower in den USA haben gezeigt, wie Presse- und Meinungsfreiheit nationalen Sicherheitsinteressen untergeordnet werden können. (...)
(...) Dazu gehört natürlich auch ausreichend Zeit zur Vorbereitung einer Verteidigung für den Angeklagten und seine Vertreterinnen und Vertreter. Das Westminster Magistrates‘ Court muss sich das hohe Risiko potentieller Menschenrechtsverletzungen im Falle einer Auslieferung Assanges in die USA bewusst machen. Strafprozesse gegen Whistleblower in den USA haben gezeigt, wie Presse- und Meinungsfreiheit nationalen Sicherheitsinteressen untergeordnet werden können. (...)
(...) Sehr geehrter Herr Matscheroth, ich teile Ihre Sorgen hinsichtlich der gesundheitlichen Situation, sowie den Umständen der Inhaftierung von Julian Assange. (...)