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Portrait von Fréderic Verrycken
Antwort 26.03.2014 von Fréderic Verrycken SPD

(...) Auch ich bin für die finanzielle Entschädigung aller Feuerwehrbediensteten für zu viel geleistete Arbeit. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.07.2012 ist das Land Berlin innerhalb der dreijährigen Regelverjährung verpflichtet, an den jeweiligen Kläger einen sogenannten „Billigkeitsausgleich“ für rechtswidrig geleistete Zuvielarbeit zu zahlen. (...)