(...) ich persönlich halte die Hilfen für Menschen mit einer Conterganschädigung für nicht angemessen. Die CDU-Fraktion im Bundestag ist mitverantwortlich für ein Gutachten des Instituts für Gerontologie der Universität Heidelberg, das die tatsächlichen Bedarfe neu ermittelt hat. (...)
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(...) Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen: Das Hamburger Hundegesetz ist meiner Ansicht nach mit dem Grundgesetz vereinbar und dies bedeutet natürlich auch, dass es die Leitgedanken aus dem von Ihnen erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgericht einhält. Meines Wissens, hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine entsprechende Beschwerde gegen das Hamburger Hundegesetz abgelehnt. (...)
(...) Unter anderem wird durch diesen Gesetzentwurf die Contergan-Entschädigungsrente deutlich erhöht (von max. 1.152 € auf max. (...)
(...) die Folgen des größten Arzneimittelskandals sind nicht bewältigt: weder für die Contergan-geschädigten Menschen selbst noch für den Staat. Ende der 50er-Jahre bis Anfang der 60er-Jahre kamen weltweit über 10 000 Kinder mit zum Teil schwersten Fehlbildungen der äußeren Gliedmaßen sowie Schädigungen der inneren Organe zur Welt. (...)
(...) Das hilft den Betroffenen nicht weiter. Wir machen uns seit vielen Jahren engagiert dafür stark, dass contergangeschädigte Menschen endlich angemessen entschädigt werden. Um dies zu erreichen und dabei auch die Vorstellungen der Betroffenen einbringen zu können, scheint uns eine Verständigung aller Fraktionen strategisch sinnvoller. (...)
(...) In nahezu allen Ländern der Welt und insbesondere auch in unserem Kulturraum ist die Beschneidung minderjähriger Jungen erlaubt. (...) Das wollen wir sicherstellen, indem wir die weltweit akzeptierte Beschneidung minderjähriger Jungen verfassungskonform regeln. (...)