Antwort 13.09.2005 von Matthias Miersch SPD
Sehr geehrte Frau Menke,
vielen Dank für Ihre eMail.
Sehr geehrte Frau Menke,
vielen Dank für Ihre eMail.

Hallo zusammen,
tut mir echt leid, dass ich so spaet mit der Antwort bin, aber
hoffentlich habt ihr in der Schule Internet und koennt es noch lesen.
Drei Dinge, die unsere Partei fuer Jugendliche tut:
Liebe Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 der Friedrich-Fröbel-Schule,
Sehr geehrte Frau Berg,
Sehr geehrter Herr Gnau,
mir ist sehr wohl bewusst, dass § 1671 Abs. 2 Ziff. 2 BGB auch für eheliche Kinder gilt. Ich habe dieses Beispiel nur gewählt, um die Komplexität der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung zu verdeutlichen.