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Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sieht das Betriebsrentengesetz vor, dass eine jährliche Erhöhung um ein Prozent erfolgen muss.

Die Inflationsausgleichspämie (IAP) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann.
Dass Pensionäre einen Inflationsausgleich erhalten, Rentner jedoch nicht, liegt daran, dass wir getrennte Rentenkassen für Beamte und Arbeitnehmer:innen haben.
Renten und Pensionen sind zwei verschiedene Systeme der Alterssicherung. Die Rente ist das System der beitragsfinanzierten Alterssicherung für Arbeitnehmer, während die Pension das steuerfinanzierte System für Beamte und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist.