Antwort 19.11.2021 von Martin Sträßer CDU
Vielen Dank für Ihre Frage. Bitte nehmen Sie diesbezüglich doch Kontakt mit mir unter martin.straesser@landtag.nrw.de auf.
Vielen Dank für Ihre Frage. Bitte nehmen Sie diesbezüglich doch Kontakt mit mir unter martin.straesser@landtag.nrw.de auf.
Als Mitglied des Hessischen Landtags bin ich aber nicht Mitglied des Deutschen Bundestags und kenne daher weder den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf im Detail, noch kann ich an der Abstimmung hierüber teilnehmen.
Dennoch halte ich es weiterhin für richtig, Umsicht und Vorsicht walten zu lassen, um das Erreichte nicht leichtfertig zu verspielen.
Wenn Sie sich mit den einzelnen Grundrechten beschäftigen, werden Sie feststellen, dass diese aus sich heraus immer dann ihre Grenze finden, wenn z.B. ein anderes Grundrecht – wie bei der Pandemie die körperliche Unversehrtheit – betroffen ist.