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Im GEG sind Förder- und Schutzmaßnahmen für Immobilieneigentümer*innen und Mieter*innen. Zusätzlich sind Erneuerbare mittelfristig die günstigsten Energien.
Die geplanten Regelungen zum Erneuerbaren Heizen bedeuten keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien machbar und finanzierbar ist, sieht der Gesetzentwurf technologieoffene Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vor.
Wir bitten allerdings um Verständnis, dass Herr Habeck keinen Einfluss auf einzelne Verfahren nehmen kann. Auch eine Hilfe bei der Ermittlung, wann mit einer Bearbeitung zu rechnen ist, ist nicht möglich.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.