Antwort ausstehend von Jörg Stroedter SPD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 07.08.2026 von Linda Vierecke SPD
Die Länderöffnungsklausel sollte genutzt werden um die Emissions-Reduzierung bei der Erzeugung und Nutzung von Strom und Wärme weiter voranzutreiben.
Antwort 07.08.2026 von Michael Efler Die Linke
Ja, ich werde mich dafür einsetzen, die Länderöffnungsklausel (§9 GModG) zu nutzen, um weitergehende klimafreundliche Regelungen für den Einbau neuer Heizungen in einem Landesgesetz zu verankern und so die Wärmewende voranzubringen.
Antwort 06.08.2026 von Stefan Taschner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deshalb kann Ihr Vermieter derzeit auch eine Wärmepumpe einbauen, obwohl der Wärmeplan perspektivisch eine Fernwärmeversorgung vorsieht.
Antwort ausstehend von Michael Brand CDU
Antwort ausstehend von Julia Verlinden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN