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Werden Sie im zukünftigen AGH die im neuen GModG § 9 enthaltene Länderöffnungsklausel nutzen um einen 65%igen Pflichtanteil erneuerbarer Energien für neue Heizungen in einem Landesgesetz zu verankern?

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Stefan Taschner
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Frage von Frank B. •

Werden Sie im zukünftigen AGH die im neuen GModG § 9 enthaltene Länderöffnungsklausel nutzen um einen 65%igen Pflichtanteil erneuerbarer Energien für neue Heizungen in einem Landesgesetz zu verankern?

Sehr geehrte Herr Taschner,

Ziel ist es trotz des gerade im Bund verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz die Wärmewende in Berlin voranzutreiben.

Der rotgrüne Senat in Hamburg hat bereits derartige Pläne verlauten lassen.

Der § 9 hat den gleichen Wortlaut wie im Gebäudeenergiegesetz 2024 der Ampel:

Die Länder können durch Landesrecht weitergehende Anforderungen an die Erzeugung und Nutzung von Strom oder Wärme sowie Kälte aus erneuerbaren Energien in räumlichem Zusammenhang mit Gebäuden sowie weitergehende Anforderungen oder Beschränkungen an Stromdirektheizungen stellen.

Könnte darin auch eine verbindlichere Wirkung des Berliner Wärmeplans geregelt werden? So plant mein Vermieter die Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen, obwohl im Wärmeplan in meinem Baublock eine Fernwärmeversorgung bis 2030 vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Politologe Frank B.

Berlin-Kreuzberg

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Hallo Herr Frank B.

Ja. Wir wollen die im § 9 des Gebäudemodernisierungsgesetzes vorgesehene Länderöffnungsklausel nutzen, um in Berlin den bisherigen Standard des Gebäudeenergiegesetzes zu erhalten. Genau das haben wir mit unserem Antrag „Schwarz-roten Heizungshammer verhindern – Länderöffnungsklausel nutzen“ ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Darin fordern wir, dass bei neu eingebauten Heizungen in Berlin grundsätzlich weiterhin ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien erreicht werden muss. Gleichzeitig setzen wir uns für sozialverträgliche Übergangs- und Härtefallregelungen sowie gezielte Förder- und Beratungsangebote ein, damit die Wärmewende bezahlbar bleibt. Unser Ziel ist, den klimapolitischen Rückschritt des Bundes auf Landesebene so weit wie möglich auszugleichen und Planungssicherheit für Bürger*innen und Unternehmen zu schaffen.

Der Berliner Wärmeplan ist ein wichtiges Planungs- und Orientierungsinstrument, entfaltet nach dem Wärmeplanungsgesetz jedoch grundsätzlich keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung für einzelne Gebäudeeigentümer*innen oder konkrete Heizungsentscheidungen. Deshalb kann Ihr Vermieter derzeit auch eine Wärmepumpe einbauen, obwohl der Wärmeplan perspektivisch eine Fernwärmeversorgung vorsieht. Da die Regelung in einem anderen Gesetz verankert ist, lässt sich die Länderöffnungsklausel nicht nutzen.

Beste Grüße

Stefan Taschner 

Link zu Antrag:
Schwarz-roten Heizungshammer verhindern - Länderöffnungsklausel nutzen
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-3306.pdf

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