Antwort 22.07.2025 von Carl-Philipp Sassenrath CDU
Ich übe mein Amt verfassungstreu aus. Eine Zusammenarbeit mit der AfD ist weder mit meinem Gewissen noch dem Unvereinbarkeitsbeschluss der Union verträglich.
Ich übe mein Amt verfassungstreu aus. Eine Zusammenarbeit mit der AfD ist weder mit meinem Gewissen noch dem Unvereinbarkeitsbeschluss der Union verträglich.
Dieser normiert einen Ersatzwahlmechanismus.
Die Koalition hat bekanntlich miteinander beschlossen, die Wahl der drei Richter/Richterinnen nach der parlamentarische Sommerpause im Konsens anzugehen. Aus den Fehlern bei dem ersten Versuch haben wir dabei gelernt.

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 17.2.2025.
