(...) Daher muss betont werden, dass Edward Snowden per Definition weder nach europäischem noch nach internationalem Recht als "Flüchtling" terminiert wird. (...)
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Sehr verehrte Frau Bergmann,
(...) Dem EU-Parlament geht und ging es nicht darum, dem ehemaligen Bundeskanzler Schröder den Mund verbieten oder sonst wie Grundrechte zu nehmen, sondern darauf hinzuweisen, daß bei der Bewertung seiner öffentlichen Äußerungen zu Rußlands Verhalten auf der Krim sein lukrativer Job bei Gasprom mitgedacht werden müßte. (...)
(...) Insbesondere dürfen auch die europäischen Datenschutzregeln durch ein solches Abkommen nicht in Frage gestellt werden. Auch die geplanten Verhandlungen im Bereich Investitionsschutz sind bedenklich. (...)
(...) unter Hinweis auf den Presseartikel hat sich die Verwechslung aufgeklärt. Nicht Herr Kühn hat eine solche Aussage getätigt, sondern der Landrat des Landkreises Landsberg am Lech. (...)