(...) Zur individuellen Kennzeichnungspflicht: Die Berliner Polizei hat ja bereits angekündigt, ab kommendem Jahr eine individuelle Kennzeichnung einzuführen. Es soll sich dabei um eine Kennzeichnung handeln, auf der eine Nummer und der Name des Beamten verzeichnet sind. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Es gibt in Hamburg keine "Rechtsfreien Räume". Das gilt auch für das von Ihnen beschriebene Schanzenfest. (...)
(...) Ich sehe keine Notwendigkeit, Befugnisse der Polizei zu ändern. Beamte der Bundespolizei handeln regelmäßig auch in schwierigen Ausnahmesituationen mit Augenmaß und Besonnenheit nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (...)
(...) Eine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Namensschildern, Dienstnummern oder Dienstmarken besteht nicht. Daher ist das Tragen von Namensschildern zur Dienstkleidung bei polizeilichen Einsätzen, in denen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei regelmäßig einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt werden, nicht vorgesehen. Diese Regelung hat sich in der polizeilichen Praxis bewährt und wurde in Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und dem Schutzbedürfnis der Polizisten und ihren Familien sowie der Fürsorgepflicht des Dienstherrn getroffen. (...)
(...) Meinem Erachten nach, gibt es heutzutage ausreichend Möglichkeiten Polizisten, die ihr Amt nicht rechtmäßig ausüben, identifizieren zu können. (...)
Sehr geehrter Herr Odobasic,