Frage an Wolfgang Schäuble bezüglich Recht

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Wolfgang Schäuble
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Frage von Tobias N. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Tobias N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Sie fordern sehr viele Maßnahmen zur Terrorabwehr, Bekämpfung der Kriminalität sowie eine verstärkte Überwachung zur Prävention von Straftaten. Sie haben in der Vergangenheit einige Maßnahmen zum angeblichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt.

Immer wieder kommt es aber auch zu Straftaten der Polizei, wo friedliche Demonstranten oder unbeteiligte Personen teilweise schwer verletzt werden. Ein Video, das eindeutig die Gewaltbereitschaft der Polizei anschaulich zeigt, finden Sie hier:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,648686,00.html

Ich bitte Sie um Stellungnahme, was Sie als Innenminister der Bundesrepublik gegen die Zunahme von Straftaten seitens der Polizei tun wollen. Anscheinend reichen die Gesetze, die Bürger vor unberechtigen Übergriffen der Staatsgewalt schützen sollen, nicht aus. Oder ob es nicht auch sinnvoll wäre, die Befugnisse der Polizei sowie Zoll-Beamten auf ein "gesundes" Mass zu reduzieren.

Desweiteren möchte ich von Ihnen wissen, ob gerade dieses Beispiel endlich ein Anlass wäre, dass Polizisten mit einer eindeutigen Nummer auf dem Rücken gekennzeichnet werden, um somit menschenverachtende Gewalt schnell aufzuklären und zu bestrafen.

Ich bedanke mich im Vorfeld für Ihre Mühe und Antwort,

Mit freundlichen Grüßen,

T. Nothelfer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nothelfer,

als Bundesinnenminister kann ich nur für die Bundespolizei sprechen. Was die Situation bei den Polizeien der Länder anlangt, müssten Sie sich bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Länder erkundigen. Für die Angehörigen der Zollverwaltung ist der Bundesminister der Finanzen der richtige Ansprechpartner.

Ich sehe keine Notwendigkeit, Befugnisse der Polizei zu ändern. Beamte der Bundespolizei handeln regelmäßig auch in schwierigen Ausnahmesituationen mit Augenmaß und Besonnenheit nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sollte der Verdacht einer strafbaren Handlung entstehen, reichen die bestehenden Gesetze aus, ggf. das Verhalten des betreffenden Beamten in einem solchen Einzelfall zu ahnden.

Im Übrigen möchte ich Sie auf meine Antwort für Herrn Bretschneider zum gleichen Thema verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble