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(...) Dies kann viele Kommunen in der Tat vor weitere große Herausforderungen hinsichtlich der Unterbringung stellen. Umso wichtiger ist es meines Erachtens, dass wir innerhalb der EU schnell zu einer fairen Lastenverteilung bei Asylsuchenden kommen, damit nicht einige wenige Mitgliedsstaaten allein die Hauptlast tragen müssen. (...)
(...) Hierzu bedarf es der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln ihrer berufenen ordentlichen Mitglieder. Die Annahme eines Härtefalls ist in der Regel ausgeschlossen, wenn die oder der Betroffene eine Straftat von erheblichem Gewicht begangen hat. Straftaten von erheblichem Gewicht sind insbesondere Straftaten, die einen Ausweisungsgrund nach §§ 53 oder 54 AufenthG erfüllen. (...)