(...) Trotzdem hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Bevölkerung über die nicht bekannten Risiken des Rauchens der E-Zigarette Ende letzten Jahres in Kenntnis gesetzt. Auch die Drogenbeauftragte warnt auf ihrer Homepage vor den noch weitgehend unbekannten Gefahren der E-Zigarette: http://www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/tabak/situation-in-deutschland/warnung-vor-elektronischer-zigarette.html (...)
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(...) Es besteht die Überlegung, dass der Verkauf von E-Zigaretten und deren Dampfmittel (Liquide) unter das Arzneimittelrecht fallen könnten. Bereits im Juli 2009 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die nikotinhaltige E-Zigarette als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. (...)
(...) Dabei wird bereits die Frage, ob das Rauchen elektrischer Zigaretten ähnlich schädlich sei wie das herkömmliche Tabakrauchen, sehr unterschiedlich beantwortet. Fakt ist lediglich, dass die bisherigen Erkenntnisse keine belastbaren Aussagen über kurz- und langfristige Gesundheitsbelastungen zulassen. (...)

(...) So lange eine Gesundheitsgefährdung durch E-Zigaretten nicht ausgeschlossen werden kann, ist es richtig, vor dem Gebrauch zu warnen. (...)
(...) Die rechtliche Einstufung als Funktionsarzneimittel ist Gegenstand einer gerichtlichen Klage, die noch beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig und deren Ergebnis abzuwarten ist. (...)