Frage an Heiko Maas bezüglich Gesundheit

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Heiko Maas
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Frage von Ina D. •

Frage an Heiko Maas von Ina D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Maas,

mich würde interessieren, wie Sie zum Thema "elektrische Zigarette" eingestellt sind.
1. Würden Sie den Bürgern vom Saarland eine weniger schädliche Alternative, wie die e Zigarette bekanntlich eingestuft wurde, empfehlen? Oder würden Sie lieber ein Verbot der elektrischen Glimmstängel aussprechen
2. Macht es für Sie Sinn, eine Regulierung der elektrischen Zigarette vonseiten der EU abzuwarten, oder sind Sie der Meinung, dass eine landesweite Regulierung eigenständig durchgeführt werden muss, wie das in NRW stattgefunden hat?

Vielen Dank für Ihre Antworten
Ina

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Drewes,

generell empfehle ich natürlich in Bezug auf den gesundheitlichen Aspekt das Rauchen ganz zu unterlassen.

Es besteht die Überlegung, dass der Verkauf von E-Zigaretten und deren Dampfmittel (Liquide) unter das Arzneimittelrecht fallen könnten. Bereits im Juli 2009 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die nikotinhaltige E-Zigarette als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. Damit dürfte sie nur noch per Rezept in der Apotheke abgegeben werden - wie Nikotinpflaster. Bisher galten die E-Zigaretten als schadstoffarme Alternative zu herkömmlichen Zigaretten. Doch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warnt nun auch vor den Risiken des Nikotindampfs der E-Zigaretten.

Ziel einer gesetzlichen Regelung ist vor allem der Jugendschutz. Sinnvoll ist dabei aber nur eine bundesweit einheitliche Lösung. Daher sollten wir die nächste Konferenz der Gesundheitsminister in diesem Frühjahr abwarten.
Eine EU-Regelung abzuwarten erscheint mir vor dem gesundheitlichen Aspekt nicht sinnvoll, jedoch müssen wir hier einfach den zeitlichen Rahmen abklären. Ansonsten plädiere ich für eine schnelle Lösung zum Schutz der Verbraucher. Hier muss man selbst ansetzen, notfalls auch auf Länderebene, wie in NRW. Sollte dann zu einem späteren Zeitpunkt eine EU-Regelung kommen, muss gegebenenfalls eine Anpassung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Maas