(...) Ein Zusammenhang zwischen dem gesundheitspolitischen Standpunkt eines Landesgesundheitsministeriums zur E-Zigarette und dem Tabaksteueraufkommen ist bereits aus diesem Grund ausgeschlossen. (...)
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(...) Wir arbeiten derzeit an einem Antrag, mit dem wir die „geringe-Mengen-Regelung“ bei Cannabis bundesweit vereinheitlichen wollen, um hier eine unverhältnismäßige Verfolgung zu beenden. Damit wollen wir unserem bisherigen Kurs der Drogenpolitik einen weiteren Mosaikstein – weg von der Verfolgung und Repressalien – hinzufügen. (...)
(...) E-Zigaretten ohne Liquids und E-Zigaretten ohne Nikotin oder einem anderen arzneimittelrechtlich relevanten Stoff sind dagegen keine Arzneimittel, sondern Bedarfsgegenstände nach der Bedarfsgegenständeverordnung. (...)
(...) Welche Lebensmittelzusatzstoffe in welchen Mengen und Produkten zugelassen sind, regelt in Deutschland die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen generell nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. (...)
(...) Natürlich müssen Gesetze und Verordnungen zu Lebensmitteln immer auf dem aktuellen Stand sein - also auch in Zukunft kontinuierlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiter entwickelt werden. Ich vertraue hier – offenbar im Gegensatz zu Ihnen – grundsätzlich der Arbeit des zuständigen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). (...)