Um es in der von Ihnen genutzten Formulierung auszudrücken, die Verbesserung bei den Erwerbminderungsrenten und die Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 erfolgt im Ergebnis zu Ihrem „Vorteil“.
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Wie bereits erläutert, wurde zuletzt beschlossen, dass Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten.
Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für diejenigen beschlossen, die bisher nicht oder nur eingeschränkt von den Verbesserungen profitiert haben.
Für die AfD spielen die Rechte von Behinderten allerdings eine sehr große Rolle.
Eine allgemeine Sonderzahlung für pflegende Angehörige ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern