(...) Rauchende Menschen können in ihrer Privatsphäre, zugelassenen Raucherräumen und im Freien weiterhin rauchen. Die Zustimmung in der Bevölkerung zur rauchfreien Gastronomie ist hoch. Dies ist ein Indiz dafür, dass sich diese keineswegs bevormundet fühlt. (...)
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(...) Als der CDU-Senat damals beschloss, den Landesbetrieb Krankenhäuser zu privatisieren, legte dieser gleichzeitig vertraglich fest, dass trotz des bei der Stadt verbleibenden Anteils von 25,1 Prozent, die Unternehmensführung komplett in die Hände von Asklepios gehen würde. Damit wurde die Stadt jeglicher Einflussnahme vertraglich beraubt. (...)
(...) Ebenso ist die Einschätzung vom Bundesgesundheitsministerium. Dieses hat in der Beantwortung einer Abgeordnetenanfrage vor kurzem noch einmal klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. Dementsprechend ist auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig. (...)
(...) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat schon 2008 zur Emission von elektronischen Zigaretten und zu möglichen Gesundheitsgefahren Stellung bezogen. Da bereits die Aufnahme von Nikotin ohne zusätzliche Substanzen die Gesundheit gefährden kann, rät das BfR zu vorsichtigem Umgang mit den elektronischen Zigaretten. (...)