(...) Ebenso ist die Einschätzung vom Bundesgesundheitsministerium. Dieses hat in der Beantwortung einer Abgeordnetenanfrage vor kurzem noch einmal klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. Dementsprechend ist auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig. (...)
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(...) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat schon 2008 zur Emission von elektronischen Zigaretten und zu möglichen Gesundheitsgefahren Stellung bezogen. Da bereits die Aufnahme von Nikotin ohne zusätzliche Substanzen die Gesundheit gefährden kann, rät das BfR zu vorsichtigem Umgang mit den elektronischen Zigaretten. (...)
(...) Zu Frage zwei: Ich handele in meiner Funktion als Landesgesundheitsministerin. Gesundheitliche Konsequenzen und Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Verkauf und Gebrauch von Liquids waren bisher nicht Diskussionsgegenstand bei bundesgrünen Parteibeschlüssen. Grüne Anliegen sind aber sowohl der Gesundheitsschutz wie auch der VerbraucherInnenschutz. (...)
(...) Denn zum einen ist es nicht im Sinne des Gesundheitsschutzes, wenn man bestehenden Risiken, wie sie durch den Konsum von Tabak oder Alkohol bestehen, weitere hinzufügt, indem man Cannabis legalisiert. Zum anderen gelten Tabak und Alkohol in unserer Gesellschaft anders als Cannabis nicht als Drogen, und werden deshalb vom Gesetzgeber auch nicht als solche eingestuft. (...)
Sehr geehrte Frau Bachert,
Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.