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(...) Das Verwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar sei. (...)
(...) Die E-Zigarette wird häufig als "gesunde" Alternative zum Tabakkonsum beworben. Dies ist durch nichts belegt. (...)
(...) Das Verwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar sei. (...)
Die Frage wurde am 02.01.2012
beantwortet.